Justiz

Gericht: Schröder hat keinen Anspruch auf Büro im Bundestag

Der Vorgang ist bislang einmalig. Nach dem Verlust seines Büros im Bundestag zieht Altkanzler Gerhard Schröder vor Gericht. Er sieht einen Anspruch und verweist auf die bisherige Praxis. Vergeblich.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage von Gerhard Schröder zurückgewiesen. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage von Gerhard Schröder zurückgewiesen.

Berlin (dpa) - Es bleibt dabei: Altkanzler Gerhard Schröder bekommt sein Büro im Bundestag nicht zurück. Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage des SPD-Politikers gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages abgewiesen, in dessen Folge das Büro stillgelegt wurde.

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