Waffenverkauf an Lübcke-Mörder: Teil-Freispruch rechtens
Ein Mann wird vom Vorwurf freigesprochen, die Tatwaffe an den Mörder des CDU-Politikers Lübcke verkauft zu haben. Die Revision dagegen scheitert. Von wem der Attentäter sie bekam, bleibt im Dunkeln.
Karlsruhe (dpa) - Ein Mann, der wegen des angeblichen Verkaufs der Tatwaffe an den Mörder des CDU-Politikers Walter Lübcke freigesprochen wurde, muss nicht nochmals vor Gericht. Der Teil-Freispruch in dieser Sache sei nicht zu beanstanden, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch und verwarf damit die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Die Anklagebehörde war gegen ein Urteil des Landgerichts Paderborn vom Januar vergangenen Jahres vor den BGH gezogen. (Az. 4 StR 212/22).