Waffenverkauf an Lübcke-Mörder: Freispruch rechtens?
Bis heute ist unklar, wer dem Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke die Mordwaffe verkauft hat. Nun prüft der Bundesgerichtshof in dieser Sache den Freispruch eines 68-Jährigen. Ob es zu einem neuen Verfahren kommt, scheint fraglich.
Karlsruhe (dpa) - Geht ein Verfahren um den Verkauf der Tatwaffe an den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erneut vor Gericht? Daran hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun gewisse Zweifel erkennen lassen. In der Revisionsverhandlung am Donnerstag vor dem 4. Strafsenat in Karlsruhe ging es um einen 68-Jährigen, den das Landgericht Paderborn im Januar 2022 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen hatte. Dem Mann war aus Sicht des Gerichts der Verkauf der Mordwaffe an den späteren Lübcke-Attentäter Stephan Ernst nicht nachzuweisen gewesen. Stattdessen war er nur wegen unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf war gegen den Teil-Freispruch in Revision gegangen.