Extremismus

Waffe an Lübcke-Mörder verkauft? Urteil Teil-Freispruch

Der Mord am CDU-Politiker Lübcke hatte hohe Wellen geschlagen. Der Täter ist längst verurteilt. Doch woher er die Mordwaffe hat, weiß keiner. Ob es ein neues Verfahren gegen den einst als Verkäufer verdächtigen Mann gibt, entscheidet der Bundesgerichtshof.

Der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke beschäftigt weiterhin den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke beschäftigt weiterhin den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa) - Wird der mögliche Verkauf der Tatwaffe an den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke neu verhandelt? Darüber entscheidet am Mittwoch (13.00 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Hintergrund ist ein Teil-Freispruch für einen 68 Jahre alten Mann vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung aus dem vergangenen Jahr. Das Landgericht Paderborn hatte es als nicht erwiesen angesehen, dass der Mann im Jahr 2016 die Waffe an den Rechtsextremisten Stephan Ernst, den späteren Mörder Lübckes, verkauft hatte. Sie sprachen ihn in dieser Hinsicht frei und verurteilten ihn nur wegen unerlaubten Munitionsbesitzes.

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