Gerichtsbeschluss

Ministerium muss Kurznachrichten zu Fördergeldaffäre sichern

Ministerin Stark-Watzinger steht in der sogenannten Fördergeldaffäre unter Druck. Ein Gericht hat sie jetzt angewiesen, keine Kurznachrichten dazu zu löschen.

Hintergrund der Affäre ist der Umgang des Ministeriums von Bettina Stark-Watzinger mit einem offenen Brief von Hochschullehrern zum Nahost-Konflikt (Archivbild). Foto: Kay Nietfeld/dpa
Hintergrund der Affäre ist der Umgang des Ministeriums von Bettina Stark-Watzinger mit einem offenen Brief von Hochschullehrern zum Nahost-Konflikt (Archivbild).

Köln (dpa) - Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und ihr Ministerium müssen nach einem Gerichtsbeschluss alle Kurznachrichten im Zusammenhang mit der Fördergeldaffäre sichern. Diesen sogenannten Hängebeschluss erließ das Kölner Verwaltungsgericht, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Zuvor hatte der «Spiegel» berichtet. 

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