Extremismus

Angriffe in Ungarn - Klage gegen Auslieferung erfolgreich

Eine Person aus der linken Szene wird eilig nach Ungarn ausgeliefert. Das war so nicht rechtens, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Wie geht es für «Maja» jetzt weiter?

Erfolg in Karlsruhe - doch wie geht es für «Maja» jetzt weiter? (Archivbild). Foto: Uli Deck/dpa
Erfolg in Karlsruhe - doch wie geht es für «Maja» jetzt weiter? (Archivbild).

Karlsruhe (dpa) - Die eilige Auslieferung einer deutschen Person aus der linken Szene nach Ungarn ist unzulässig gewesen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Es sei nicht ausreichend geprüft worden, welche Haftumstände die betroffene Person, die sich selbst als non-binär identifiziert, in Ungarn erwarten. (Az.: 2 BvR 1103/24)

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