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Abschiebehaft? - Karlsruhe stärkt Rechte von Betroffenen

Wer in Haft kommen soll, hat im Grundgesetz verankerte Rechte - das gilt auch im Fall von Abschiebehaft. Gerichte dürfen es sich da nicht zu leicht machen, entschied nun das Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Vor der Abschiebehaft muss eine Vertrauensperson benachrichtigt werden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Vor der Abschiebehaft muss eine Vertrauensperson benachrichtigt werden.

Karlsruhe (dpa) - Gerichte dürfen nicht einfach Abschiebehaft verhängen, bevor nicht eine Vertrauensperson oder ein Angehöriger des Betroffenen benachrichtigt wurde. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss klar und gab damit einer Beschwerde von drei Männern statt. Aus Sicht des Senats hatten es sich die Vorinstanzen zu einfach gemacht, Vertraute zu erreichen oder ausfindig zu machen.

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