Justizkrimi um Linksextremisten-Auslieferung
Eine Person aus der linken Szene soll nach Ungarn ausgeliefert werden. Kaum gibt ein Berliner Gericht grünes Licht, werden die Behörden aktiv. Ein vorläufiges Stoppsignal aus Karlsruhe kommt zu spät.
Berlin/Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung einer Person aus der linken Szene für einen Prozess in Ungarn untersagt - allerdings kam die Entscheidung zu spät. Die betroffene Person sei knapp eine Stunde zuvor an die ungarischen Behörden übergeben worden, teilte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft dem Bundesgericht mit, wie es in einer Mitteilung aus Karlsruhe hieß. Der Vorgang sorgte für heftige Kritik vor allem bei linken Politikern.