Urteil

Finanzministerium darf Dokumente zu Attac geheim halten

Seit zehn Jahren geht das globalisierungskritische Netzwerk Attac gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit vor. Nun gibt es in dem Zusammenhang ein weiteres Urteil.

Im Jahr 2014 hatte das Finanzamt Frankfurt/Main dem Attac-Trägerverein die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil das Netzwerk zu politisch sei. Foto: Boris Roessler/dpa
Im Jahr 2014 hatte das Finanzamt Frankfurt/Main dem Attac-Trägerverein die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil das Netzwerk zu politisch sei.

Berlin (dpa) - Im Streit um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Anti-Globalisierungsnetzwerks Attac vor zehn Jahren darf das Bundesfinanzministerium bestimmte Dokumente geheim halten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) und bestätigte damit in wesentlichen Punkten eine Entscheidung der Vorinstanz (Aktenzeichen OVG 12 B 1/23).

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