Familie

Bundesverfassungsgericht erweitert Elternbegriff

Eigentlich geht es um Vaterschaftsanfechtung. Doch das höchste deutsche Gericht rüttelt auch am Verständnis von Elternschaft. Für den Kläger heißt das Urteil aber erstmal weiterkämpfen.

Der leibliche Vater eines heute dreijährigen Sohnes hatte sich durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht geklagt (Symbolbild). Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Der leibliche Vater eines heute dreijährigen Sohnes hatte sich durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht geklagt (Symbolbild).

Karlsruhe (dpa) - So richtig glücklich wirkt Tobias nicht, obwohl er einen Erfolg am höchsten deutschen Gericht erzielt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte leiblicher Väter gestärkt. Für den 44-Jährigen aus Sachsen-Anhalt bedeutet die Entscheidung aber auch: Er muss weiter um das Recht kämpfen, Vater seines bald vierjährigen Sohnes zu sein. Erstmal ändert sich für ihn nichts. «Von daher habe ich natürlich gemischte Gefühle.»

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