Bundesverfassungsgericht erweitert Elternbegriff
Eigentlich geht es um Vaterschaftsanfechtung. Doch das höchste deutsche Gericht rüttelt auch am Verständnis von Elternschaft. Für den Kläger heißt das Urteil aber erstmal weiterkämpfen.
Karlsruhe (dpa) - So richtig glücklich wirkt Tobias nicht, obwohl er einen Erfolg am höchsten deutschen Gericht erzielt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte leiblicher Väter gestärkt. Für den 44-Jährigen aus Sachsen-Anhalt bedeutet die Entscheidung aber auch: Er muss weiter um das Recht kämpfen, Vater seines bald vierjährigen Sohnes zu sein. Erstmal ändert sich für ihn nichts. «Von daher habe ich natürlich gemischte Gefühle.»