Urteil

Transsexuelle können Mutter- und Vaterschaft nicht verändern

Nach einer Geschlechtsanpassung den behördlichen Eintrag «Vater» in «Mutter» ändern - das geht in Deutschland nicht. Und laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte ist das rechtens.

Ein junger Vater mit einem Kinderwagen (Symbolbild). Foto: Inga Kjer/dpa
Ein junger Vater mit einem Kinderwagen (Symbolbild).

Straßburg (dpa) - Transsexuelle können Mutterschaft und Vaterschaft nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nach einer Geschlechtsanpassung nicht verändern. In einer Geburtsurkunde werde als Mutter die Person registriert, die das Kind zur Welt gebracht hat und als Vater die Person, mit dessen Sperma es gezeugt wurde, entschied der Gerichtshof am Dienstag nach Klagen zweier Trans-Elternpaare aus Berlin.

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