Gesetzesnovelle

Bundestag beschließt neue Regeln für Verbot von Kinderehen

Mit neuen Regeln bleibt eine Ehe unter 16-Jährigen nach deutschem Recht unwirksam. Doch das Gesetz ergänzt auch Unterhaltsansprüche und die Möglichkeit der Wiederheirat nach Volljährigkeit.

Eine junge Braut während einer Massenheirats- und Verlobungszeremonie in Indien. Foto: Divyakant Solanki/EPA/dpa
Eine junge Braut während einer Massenheirats- und Verlobungszeremonie in Indien.

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat neue Regeln zum Schutz Minderjähriger bei im Ausland geschlossenen Ehen beschlossen. Eine Ehe unter Beteiligung Jugendlicher unter 16 Jahren soll nach deutschem Recht unwirksam bleiben.

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