Gerichtshof kassiert Regeln zu Hilfsfristen
10, 12 oder 15 Minuten - wie lange etwas dauert, kann im Zweifel über Leben und Tod entscheiden. Zum Beispiel bei der Zeit, die ab einem Notruf bis zum Eintreffen der Retter verstreicht. Lange ein Politikum - nun hat der Verwaltungsgerichtshof ein Machtwort gesprochen.
Mannheim (dpa/lsw) - In welcher Zeit Rettungskräfte im Südwesten bei einem Notfall am Einsatzort sein sollen, wird wohl neu geregelt werden müssen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) erklärte am Mittwoch die Vorgaben für sogenannte Hilfsfristen im Rettungsdienstplan des Landes für unwirksam. Das Innenministerium hatte diesen erst Ende vergangenen Sommers vorgelegt. Wie das Haus von Thomas Strobl (CDU) nun vorgehen will, blieb zunächst unklar. «Wir werden die notwendigen Regelungen in der ohnehin anstehenden Novelle des Rettungsdienstgesetzes sowie im Rettungsdienstplan treffen», hieß es dazu nur aus dem Ministerium. Die Kläger feierten den Erfolg und sprachen von einem «Frontalschlag».