NS-Verbrechen

BGH-Urteil: Schreibarbeit im KZ war Beihilfe zum Massenmord

Es könnte das letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde in Deutschland gewesen sein. Nun gibt es ein rechtskräftiges Urteil gegen eine KZ-Sekretärin.

Der BGH hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. (Foto:Archiv) Foto: Christian Charisius/dpa
Der BGH hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. (Foto:Archiv)

Leipzig (dpa) - Kann sich auch eine zivile Sekretärin in einem Konzentrationslager mitschuldig am Massenmord im Nationalsozialismus gemacht haben? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung im Fall einer früheren Schreibkraft des KZ Stutthof bei Danzig mit einem eindeutigen Ja beantwortet.

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