Justiz

13-Jähriger in Park erstochen - BGH bestätigt Mord-Urteil

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig bestätigte die vom Landgericht Berlin verhängte lebenslange Freiheitsstrafe für einen Mann, der einen 13-Jährigen erstochen haben soll.

Die Leipziger Dienststelle des Bundesgerichtshofes (BGH) überprüfte ein Mord-Urteil und bestätigte es. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Die Leipziger Dienststelle des Bundesgerichtshofes (BGH) überprüfte ein Mord-Urteil und bestätigte es.

Berlin/Leipzig (dpa) - Nach der tödlichen Messerattacke gegen einen 13-Jährigen im Monbijoupark in Berlin-Mitte ist die Verurteilung eines heute 43-Jährigen wegen Mordes rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig bestätigte die vom Landgericht Berlin verhängte lebenslange Freiheitsstrafe.

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.