Geschichte

Berlin: Gericht erlaubt ukrainische Flaggen am 8. und 9. Mai

Mit einer Reihe von Verboten wollte die Polizei verhindern, dass das Weltkriegsgedenken für Kriegspropaganda missbraucht wird. Ukrainische Flaggen dürfen nun doch an sowjetischen Ehrenmalen gezeigt werden.

«Das Verbot ukrainischer Flaggen ist – mit den Worten des Gerichts – offensichtlich rechtswidrig», sagt Anwalt Patrick Heinemann, der den ukrainischen Verein Vitsche vertritt. Foto: Christophe Gateau/dpa
«Das Verbot ukrainischer Flaggen ist – mit den Worten des Gerichts – offensichtlich rechtswidrig», sagt Anwalt Patrick Heinemann, der den ukrainischen Verein Vitsche vertritt.

Berlin (dpa) - Ukrainische Flaggen dürfen nun doch am 8. und 9. Mai rund um drei Sowjetischen Ehrenmale in Berlin zum Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkriegs vor 78 Jahren gezeigt werden. Das Verwaltungsgericht Berlin kippte gestern Abend nach «Tagesspiegel»-Informationen ein entsprechendes Verbot.

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