UN-Flüchtlingshilfswerk

Experten halten Asylverfahren in Drittstaaten für möglich

Über die Forderung, Asylersuchen in Staaten außerhalb der EU zu prüfen, gab es beim Treffen von Scholz mit den Ministerpräsidenten Streit. Der ist auch jetzt noch nicht verebbt.

Unter welchen Bedingungen sind Asylverfahren in sogenannten sicheren Drittstaaten möglich? Foto: Daniel Karmann/dpa
Unter welchen Bedingungen sind Asylverfahren in sogenannten sicheren Drittstaaten möglich?

Berlin (dpa) - Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) hält Asylverfahren in sogenannten sicheren Drittstaaten generell für möglich, allerdings nur unter eng gefassten Bedingungen. Auch der Migrationsforscher Gerald Knaus sieht in solchen Verfahren außerhalb der Europäischen Union einen gangbaren Weg.

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