Bundestag

Abgeordnetenbestechung soll schärfer bestraft werden

Wer sein Abgeordnetenmandat bisher ausnutzte, um nebenbei Geschäfte zu machen, konnte strafrechtlich nicht behelligt werden. Das wollen die Ampel-Fraktionen im Bundestag jetzt ändern.

Bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe soll es nach dem neuen Gesetzentwurf für Abgeordnete geben, die unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats Geschäfte machen. Foto: Michael Kappeler/dpa
Bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe soll es nach dem neuen Gesetzentwurf für Abgeordnete geben, die unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats Geschäfte machen.

Berlin (dpa) - Die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten soll nach dem Willen der Ampel-Fraktionen im Bundestag künftig schärfer bestraft werden. Die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP segneten einen Gesetzentwurf ab, der für solche Fälle bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vorsieht.

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