Bundestag

Abgeordnetenbestechung soll schärfer bestraft werden

Wer sein Abgeordnetenmandat bisher ausnutzte, um nebenbei Geschäfte zu machen, konnte strafrechtlich nicht behelligt werden. Das wollen die Ampel-Fraktionen im Bundestag jetzt ändern.

Bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe soll es nach dem neuen Gesetzentwurf für Abgeordnete geben, die unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats Geschäfte machen. Foto: Michael Kappeler/dpa
Bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe soll es nach dem neuen Gesetzentwurf für Abgeordnete geben, die unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats Geschäfte machen.

Berlin (dpa) - Die Ampel-Fraktionen im Bundestag wollen die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten schärfer bestrafen. Sie beraten heute nach eigenen Angaben über einen Gesetzentwurf, der bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vorsieht, wenn Parlamentarier unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats Geschäfte machen. Vorgesehen ist eine entsprechende Ergänzung des Strafgesetzbuchs.

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