Prozess

Sicherungsverwahrung für «Horrorhaus»-Täter angeordnet

Immer wieder hat Wilfried W. Frauen gequält, zwei starben nach schwersten Misshandlungen. Fünf Jahre nach seiner Verteilung hat das Gericht nun für den Täter im «Horrorhaus»-Fall Sicherungsverwahrung angeordnet.

Wilfried W. steht in einem Saal des Landgerichts Paderborn. Foto: Friso Gentsch/dpa
Wilfried W. steht in einem Saal des Landgerichts Paderborn.

Paderborn (dpa) - Das «Horrorhaus» von Höxter, ein kleiner Hof in der Ortschaft Bosseborn ganz im Osten Nordrhein-Westfalens, ist längst abgerissen, doch die tödlichen Misshandlungen, die sich dort abgespielt haben, beschäftigen die Justiz noch immer. Mehr als fünf Jahre nach dem Urteil wegen zweifachen Mordes durch Unterlassen gegen Wilfried W. macht das Landgericht Paderborn klar: Der 53-Jährige soll nach Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung - zu hoch ist nach Ansicht der Richter die Gefahr, dass er in Freiheit wieder Frauen schwere Gewalt antun würde. Die Richter korrigieren damit auch eine gravierende Fehleinschätzung aus dem ersten Urteil.

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.