Gutachter sieht Wiederholungsgefahr bei «Horrorhaus»-Täter
Ein Gericht muss entscheiden, ob der Täter im sogenannten «Horrorhaus»-Fall nach seiner Entlassung aus der Haft in Sicherungsverwahrung kommt. Was sind die Vorausetzungen dafür?
Paderborn (dpa) - Im Fall des Täters im sogenannten Horrorhaus von Höxter sieht ein Gutachter eine große Wiederholungsgefahr seiner schweren Straftaten. Es bestehe ein hohes Risiko, dass er innerhalb von Monaten nach seiner Haftentlassung erneut derartige Taten begehen würde, sagte am Mittwoch der Psychiater Prof. Johannes Fuß, der Wilfried W. im Auftrag des Landgerichts Paderborn begutachtet hatte.