Grausamer Tod eines Mädchens - Mörder bleibt hinter Gittern
Er ermordete die Spielplatzfreundin seines Sohnes und verging sich an der Leiche des Mädchens. Für die unfassbar grausame Tat wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Der BGH hat das nun bestätigt.
Baden-Baden (dpa) - Die lebenslange Haftstrafe für den furchtbaren Mord an einer Sechsjährigen in Baden-Baden ist rechtskräftig. Wie die Staatsanwaltschaft Baden-Baden am Donnerstag mitteilte, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 8. August dieses Jahres die Revision des Angeklagten weitgehend verworfen. Der nun 35-Jährige war vom Landgericht Baden-Baden am 29. November letzten Jahres unter anderem wegen Mordes, Störung der Totenruhe und versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.