Berufungsgericht: Trump nicht vor Strafverfolgung geschützt
Können ehemalige US-Präsidenten für ihre Handlungen im Amt strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden? Ein Berufungsgericht sagt: Ja. Doch das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen.
Washington (dpa) - Der frühere US-Präsident Donald Trump kann nach Auffassung eines Berufungsgerichts wegen versuchten Wahlbetrugs strafrechtlich verfolgt werden. Der Republikaner genieße für seine Handlungen im Präsidentenamt keine Immunität, urteilte das Gericht einstimmig und lehnte damit einen Antrag Trumps ab. Die Entscheidung ist eine heftige juristische Niederlage für den 77-Jährigen. Das letzte Wort dürfte allerdings noch nicht gesprochen sein, da Trump Berufung gegen die Entscheidung angekündigt hat. Es ist davon auszugehen, dass die Frage nach der Immunität erst vom Obersten Gericht des Landes abschließend geklärt wird.