Kriminalität

Prüfung der Straftatbestände Schwarzfahren und Unfallflucht

Mit großem Reformeifer durchkämmt der Justizminister das Strafgesetzbuch. Da geht es etwa um die Frage, was Menschen blühen soll, die ohne Fahrschein erwischt werden. Auch bei der Unfallflucht sind Änderungen denkbar.

Justizminister Marco Buschmann will Unfallflucht ohne Personenschäden entkriminalisieren. Foto: Britta Pedersen/dpa
Justizminister Marco Buschmann will Unfallflucht ohne Personenschäden entkriminalisieren.

Berlin (dpa) - Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich vorgenommen, das Strafgesetzbuch auszumisten. Dabei nimmt er neben der Frage, ob Schwarzfahren künftig vom Vergehen zur Ordnungswidrigkeit heruntergestuft werden sollte, nun auch die Fahrerflucht ohne Personenschaden in den Blick.

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