Urteil zur Corona-Zeit: Hochzeitsfotografin steht Geld zu
Ein Paar aus Hessen will seine Hochzeit im Sommer 2020 nicht mit Maske und Abstand feiern. Die kirchliche Trauung wird verschoben. Ist damit der Vertrag mit der gebuchten Fotografin hinfällig?
Karlsruhe (dpa) - Viele Paare haben ihre Hochzeit wegen der Corona-Pandemie verschoben - aber das berechtigt nicht dazu, die ursprünglich gebuchte Fotografin ohne Bezahlung abzubestellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am Donnerstag in einem Fall aus Hessen, dass es den Brautleuten zwar freigestanden habe, den Vertrag zu kündigen und einen anderen Fotografen zu beauftragen. Der Frau stehe aber mit kleineren Abzügen die vereinbarte Vergütung zu.