Islamisches Zentrum

Weiterer Verein klagt gegen Verbot von Moschee

Das Islamische Zentrum Hamburg wurde durch den Bund verboten. Wie zuvor auch in Frankfurt geht das als extremistisch eingestufte Zentrum nun gerichtlich dagegen vor.

Oberste Priorität für die Kläger ist es, die Blaue Moschee wieder für die Gläubigen öffnen zu können. (Archivbild) Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
Oberste Priorität für die Kläger ist es, die Blaue Moschee wieder für die Gläubigen öffnen zu können. (Archivbild)

Hamburg (dpa/lhe) - Rund drei Wochen nach Schließung der Blauen Moschee an der Alster hat das als extremistisch eingestufte Islamische Zentrum Hamburg (IZH) Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums eingelegt. Mit der Schließung der Imam-Ali-Moschee - so der offizielle Name - entziehe das Ministerium den sich dort versammelnden gläubigen Schiiten eine wichtige Glaubenseinrichtung und hindere sie an der im Grundgesetz verankerten freien und ungestörten Religionsausübung, teilte der Anwalt des IZH mit. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte den Eingang der Klage (6A Z.24).

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.