IZH-Verbot

IZH-Ableger scheitern mit Eilanträgen gegen Verbot

Als extremistisch und als Außenposten der Regierung in Teheran eingestuft, wurde das Islamische Zentrum Hamburg verboten - und fünf seiner Teilorganisationen. Es gibt Klagen und erste Entscheidungen.

Zwei Ableger des verbotenen Islamischen Zentrums Hamburg, das die Blaue Moschee betreibt, sind mit Eilanträgen gegen die Verbotsanordnung vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Foto: Christian Charisius/dpa
Zwei Ableger des verbotenen Islamischen Zentrums Hamburg, das die Blaue Moschee betreibt, sind mit Eilanträgen gegen die Verbotsanordnung vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.

Leipzig/Hamburg (dpa) - Knapp acht Monate nach dem Verbot des als extremistisch eingestuften Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) sind zwei seiner Teilorganisationen mit Eilanträgen vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Das Islamische Zentrum Berlin und das Zentrum der islamischen Kultur Frankfurt hatten von dem Leipziger Gericht im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes die Aufhebung des Verbots ihrer Vereine gefordert.

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