Verfassungsbeschwerde von Umweltaktivistin teils erfolgreich
Eine Umweltaktivistin will sich nachträglich gegen Polizeimaßnahmen wehren. Finanzielle Unterstützung für die Klage erhält sie aber zunächst nicht. Erst in Karlsruhe erzielt sie einen Teilerfolg.
Karlsruhe (dpa) - Die Verfassungsbeschwerde einer Umweltaktivistin, der in Hessen keine Prozesskostenhilfe gewährt wurde, ist teils erfolgreich gewesen. Dies teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe mit. Die Frau wollte sich vor einem Verwaltungsgericht gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzen und hatte deshalb Prozesskostenhilfe beantragt, was das Gericht aber ablehnte.