Zivilprozess um Nötigung von Polizei-Inspekteur gestartet
Der Strafprozess gegen den ranghöchsten Polizisten im Südwesten sorgt für Schlagzeilen. Dazu kommt nun auch ein Zivilverfahren. Knackpunkt: Was darf die Verteidigung des Inspekteurs am Rande des Strafprozesses über die Nebenklägerin öffentlich machen?
Stuttgart (dpa/lsw) - Eine Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts hat sich mit dem Verfahren wegen mutmaßlicher sexueller Nötigung gegen den ranghöchsten Polizisten des Landes beschäftigt. Dabei geht es um die Frage, ob bestimmte Äußerungen und Behauptungen in einer Presseerklärung der Verteidigung des Inspekteurs zulässig sind oder nicht, wie der Vorsitzende Richter Oliver Schlotz-Pissarek am Donnerstag mitteilte.