«Gezielte Provokationen»

Vater des Attentäters soll Kontaktverbot missachtet haben

In dem Verfahren in Hanau geht es auch um Volksverhetzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch. Erneut bleibt der Angeklagte dem Prozess fern.

Vor dem Amtsgericht ist der Prozess gegen den Vater des Hanauer Attentäters fortgesetzt worden. (Archivfoto) Foto: Arne Dedert/dpa
Vor dem Amtsgericht ist der Prozess gegen den Vater des Hanauer Attentäters fortgesetzt worden. (Archivfoto)

Hanau (dpa/lhe) - Der Vater des Hanauer Attentäters hat sich laut Polizeiberichten trotz eines gerichtlichen Verbots wiederholt dem Haus von Hinterbliebenen eines der Anschlagsopfer genähert. Vor allem Ende 2022 und Anfang 2023 gab es eine Reihe von Vorfällen, bei denen er sich entweder zu Fuß in Begleitung seines Schäferhundes oder auf dem Fahrrad dem Gebäude näherte, das nah an seinem eigenen Haus im Hanauer Stadtteil Kesselstadt liegt, wie aus Akten hervorgeht, die vor dem Amtsgericht verlesen wurden.

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