Bundesgerichtshof

Urteil wegen Mordes mit einer Heckenschere aufgehoben

Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa/lhe) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil wegen Mordes mit einer Heckenschere aufgehoben. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil des Landgerichts Limburg Revision eingelegt. Wie am Dienstag bekannt wurde, gab der BGH dem Antrag am 20. April dieses Jahres statt. Die Sache wurde zu neuer Verhandlung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.

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