Verbände scheitern mit Klagen gegen Gäubahn-Unterbrechung
Die Gäubahn soll für Jahre den Stuttgarter Hauptbahnhof nicht mehr anfahren und im Stadtteil Vaihingen enden. Dagegen haben zwei Umweltverbände geklagt - ohne Erfolg.

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Gäubahn darf vom Frühjahr 2026 an für längere Zeit bereits am Stuttgarter Stadtrand enden - und nicht mehr wie bisher am Stuttgarter Hauptbahnhof. Das Verwaltungsgericht wies eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ab, die das Eisenbahnbundesamt dazu zwingen wollte, gegen die geplante Kappung der Verbindung vorzugehen. Die Klage sei unbegründet, sagte die Vorsitzende Richterin Kerstin Wilke in Stuttgart. Die DUH habe keinen Anspruch auf ein Einschreiten des Eisenbahnbundesamts.