Justiz

Tattoo-Regeln für Gefängnispersonal sollen gelockert werden

Sichtbare Tätowierungen sind für das Gefängnis-Personal in Hessen bislang verboten. Auch der Fachkräftemangel zwingt die Landesregierung jetzt zum Umdenken.

Für das Gefängnispersonal in hessischen Justizvollzugsanstalten sollen sichtbare Tätowierungen bald erlaubt sein. Foto: Boris Roessler/dpa
Für das Gefängnispersonal in hessischen Justizvollzugsanstalten sollen sichtbare Tätowierungen bald erlaubt sein.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Gefängnispersonal in Hessen soll Tätowierungen an Körperstellen wie den Armen oder Beinen bald offen zeigen dürfen. Allerdings sind auch künftig Ausnahmen vorgesehen, wie aus einer Antwort von Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Landtag hervorgeht. 

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