Stiller Feiertag

Tanzverbot an Karfreitag - ist das noch zeitgemäß?

Im vergangenen Jahr sind fast 100.000 Menschen aus den Kirchen in Baden-Württemberg ausgetreten. Dennoch darf an Karfreitag weiterhin nicht getanzt werden. Das können einige nicht verstehen.

An Karfreitag darf nur mit Sondergenehmigung getanzt werden. (Archivbild) Foto: Jonas Walzberg/dpa
An Karfreitag darf nur mit Sondergenehmigung getanzt werden. (Archivbild)

Stuttgart (dpa/lsw) - Obwohl immer weniger Menschen den christlichen Kirchen in Baden-Württemberg angehören, gilt an Karfreitag aus Respekt vor der Religion weiter ein Tanzverbot. Auch in diesem Jahr wird wieder darüber debattiert, ob das noch zeitgemäß ist. 

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