Feiertage

Tanzen oder besinnen? Das ist an Karfreitag erlaubt

An Karfreitag gedenken die Christen im Land der Kreuzigung Jesu. Damit sie das in Ruhe tun können, dürfen alle anderen Menschen zum Beispiel nicht tanzen gehen - so will es das Gesetz. Ist das noch zeitgemäß?

Dutzende Menschen tanzen zur Musik im Club Kantine. Foto: Felix Kästle/dpa/Archivbild
Dutzende Menschen tanzen zur Musik im Club Kantine.

Stuttgart (dpa/lsw) - Während Christen in Baden-Württemberg an Ostern ihr höchstes religiöses Fest begehen, sind die Feiertage für viele eine Gelegenheit zu entspannen, Freunde zu treffen und auszugehen. Allerdings nicht zum Tanzen. Denn das baden-württembergische Feiertagsgesetz ist streng: Von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr, gilt ein Verbot von Tanzveranstaltungen. Clubs dürfen in dieser Zeit niemanden auf die Tanzfläche lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder für die Veranstalter.

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