Stiller Feiertag

Karfreitag - was nicht erlaubt ist und warum

Tanzveranstaltungen, Sportevents oder Zirkusvorführungen: In Hessen gelten strenge Gesetze, was am Karfreitag nicht erlaubt ist. Doch dagegen regt sich auch Protest.

Manche mögen es lieber traditionell an Ostern, andere wollen sich das Tanzen nicht verbieten lassen (Archivbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Manche mögen es lieber traditionell an Ostern, andere wollen sich das Tanzen nicht verbieten lassen (Archivbild)

Frankfurt/Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Karfreitag ist in Hessen ein sogenannter stiller Feiertag. So sind öffentliche Tanzveranstaltungen sowie öffentliche Sportveranstaltungen gewerblicher und nichtgewerblicher Art von 0.00 Uhr an verboten. Festgelegt sind die Regeln im hessischen Feiertagsgesetz. Auch Zirkusveranstaltungen sind demnach nicht gestattet. Und: Bereits am Gründonnerstag sind von 4.00 Uhr an öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt. 

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