Staatsanwaltschaft will Prozess gegen früheren KZ-Wachmann
Das Landgericht Hanau lehnt einen Prozess gegen einen früheren KZ-Wachmann ab. Doch die zuständige Staatsanwaltschaft sieht das anders. Jetzt ist ein weiteres Gericht am Zug.
Hanau (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Gießen hält einen früheren mutmaßlichen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen im Gegensatz zum Landgericht Hanau für zumindest eingeschränkt verhandlungsfähig. Die Anklagebehörde legte deshalb Beschwerde gegen eine Entscheidung des Gerichts ein. Die zuständige Kammer hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Mann mit der Begründung abgelehnt, dass der 99 Jahre alte Mann aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft verhandlungsunfähig sei.