Wende bei Justiz

Möglicherweise doch Prozess gegen mutmaßlichen KZ-Wachmann

Ist ein inzwischen 100 Jahre alter Mann verhandlungsfähig? Diese Frage muss neu geklärt werden. Es geht um Beihilfe zum Mord im KZ Sachsenhausen.

Das Landgericht Hanau muss nun erneut die Verhandlungsfähigkeit eines inzwischen 100 Jahre alten mutmaßlichen früheren KZ-Wachmanns prüfen. (Archivfoto) Foto: Michael Bauer/dpa
Das Landgericht Hanau muss nun erneut die Verhandlungsfähigkeit eines inzwischen 100 Jahre alten mutmaßlichen früheren KZ-Wachmanns prüfen. (Archivfoto)

Hanau/Frankfurt (dpa/lhe) - Vor dem Landgericht Hanau wird nun möglicherweise doch gegen einen inzwischen 100 Jahre alten mutmaßlichen früheren KZ-Wachmann verhandelt. Das Gericht hatte im Mai die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, nachdem ein Sachverständiger festgestellt hatte, dass der Mann verhandlungs-, vernehmungs- und reiseunfähig sei. Dieser Beschluss wurde nun vom Oberlandesgericht Frankfurt aufgehoben.

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