Rhein-Main

Auch Landgericht lehnt Prozess um tödlichen Stromschlag ab

Eine Anzeigetafel weist an einem Sitzungssal auf eine öffentliche Verhandlung hin. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild
Eine Anzeigetafel weist an einem Sitzungssal auf eine öffentliche Verhandlung hin.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Auch das Landgericht Frankfurt lehnt einen Prozess um einen tödlichen Stromschlag in einer Kindertagesstätte ab. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts sei zurückgewiesen worden, hieß es am Freitag bei Gericht. Damit bleibt der Tod eines fünfjährigen Jungen im Oktober 2019 in dem Kindergarten in Frankfurt-Seckbach rechtlich ohne Folgen. Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar. (AZ 3290 Js 211690/20)

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