Rhein-Main

Auch Landgericht lehnt Prozess um tödlichen Stromschlag ab

Eine Anzeigetafel weist an einem Sitzungssal auf eine öffentliche Verhandlung hin. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild
Eine Anzeigetafel weist an einem Sitzungssal auf eine öffentliche Verhandlung hin.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Auch das Landgericht Frankfurt lehnt einen Prozess um einen tödlichen Stromschlag in einer Kindertagesstätte ab. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts sei zurückgewiesen worden, hieß es am Freitag bei Gericht. Damit bleibt der Tod eines fünfjährigen Jungen im Oktober 2019 in dem Kindergarten in Frankfurt-Seckbach rechtlich ohne Folgen. Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar. (AZ 3290 Js 211690/20)

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Das Kind hatte einen tödlichen Stromschlag erlitten, als es an heraushängende Stromkabel einer Steckdose gegriffen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte nach umfangreichen Ermittlungen daraufhin Anklage gegen den 71 Jahre alten Inhaber einer Elektrofirma und seine beiden 46 und 41 Jahre alten bei ihm beschäftigten Söhne wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Die Steckdose sei fehlerhaft montiert worden, was zum Tod des Jungen geführt habe.

Weder Amtsgericht und Landgericht sahen jedoch die Schuldfrage eindeutig geklärt. Die Firma sei zwar für die Installation der Steckdose verantwortlich gewesen, so das Landgericht. Wer aber von den Elektrikern die fehlerhafte Steckdose montiert habe, sei nicht mehr zu klären gewesen. Der Vater war ohnehin lediglich wegen einer nachlässigen Kontrolle der Elektroarbeiten angeklagt gewesen.