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Sonderrechte der Kirchen: EuGH eingeschaltet

Ein Weg führt zum Eingang des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt. Foto: Martin Schutt/dpa
Ein Weg führt zum Eingang des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt.

Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht hat zur Klärung von Sonderrechten der Kirchen als Arbeitgeber den Europäischen Gerichtshof angerufen. Im konkreten Fall aus Hessen geht es darum, ob ein zur katholischen Kirche gehörender Arbeitgeber einer Angestellten kündigen durfte, nur weil sie aus der Kirche austrat. Das teilte das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt mit.

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