Tarifverträge in Leiharbeit mit weniger Lohn sind rechtens
Dürfen Leiharbeiter weiter tariflich schlechter bezahlt werden als Stammarbeitnehmer? Ja, sagt das Bundesarbeitsgericht und provoziert mit seiner Grundsatzentscheidung auch Kritik.
Erfurt (dpa) - Der große Paukenschlag in der Leiharbeitsbranche blieb am Ende vor dem Bundesarbeitsgericht aus: Die gängige Praxis, wonach Leiharbeitnehmer per Tarifvertrag schlechter bezahlt werden dürfen als Stammbeschäftigte, hat Bestand. Die Tarifverträge in der Leiharbeit widersprechen nicht dem EU-Recht, urteilte der Fünfte Senat am Mittwoch in Erfurt. Damit unterlag eine befristet beschäftigte Leiharbeitnehmerin aus Bayern, die sich für gleichen Lohn wie die Kernarbeitnehmer seit Jahren durch die Instanzen geklagt hatte, nunmehr auch vor den obersten Arbeitsrichtern.