Urteil

Schwangere falsch behandelt - 720.000 Euro Schmerzensgeld

Wegen grober Behandlungsfehler erhält ein schwerstbehindertes Kind ein hohes Schmerzensgeld. Der Klinik fehlte eine wichtige Abteilung.

Nach einer fehlerhaften medizinischen Betreuung einer Hochrisikoschwangerschaft hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main einem schwerstbehinderten Kind Schmerzensgeld zugesprochen. (Symbolbild) Foto: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn
Nach einer fehlerhaften medizinischen Betreuung einer Hochrisikoschwangerschaft hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main einem schwerstbehinderten Kind Schmerzensgeld zugesprochen. (Symbolbild)

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen fehlerhafter Begleitung einer Hochrisikoschwangerschaft hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) einem schwerstbehinderten Kind 720.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Wie das OLG mitteilte, war die mit eineiigen Zwillingen schwangere Mutter (37) wochenlang in einer Geburtsklinik ohne Frühchen-Intensivstation behandelt worden.

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