Bewährung für Frauenarzt nach Tod bei Schönheitsoperation
Bei einer Schönheitsoperation verliert eine 34-Jährige ihr Leben. Wegen erheblicher Behandlungsfehler muss sich ein Frauenarzt vor Gericht verantworten. Jetzt ist das Urteil gesprochen.
Frankfurt/Main (dpa) - Nach dem Tod einer Patientin bei einer Schönheitsoperation ist ein 61 Jahre alter Frauenarzt aus Sachsen-Anhalt am Dienstag vom Landgericht Frankfurt zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich muss er 19 400 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen zahlen. Von einem Berufsverbot sah das Gericht ab. Das Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge ist noch nicht rechtskräftig.