Urteil

OLG Frankfurt: Medien müssen Angeklagte vorab anhören

Ein Gericht untersagt identifizierende Berichterstattung in einem Fall von Verdachtsberichterstattung. Der Mann wehrte sich gegen hebräische Medienberichte über seine Person.

Der Kläger wehrte sich gegen Berichte über seine Person in Israel. (Symbolfoto) Foto: Arne Dedert/dpa
Der Kläger wehrte sich gegen Berichte über seine Person in Israel. (Symbolfoto)

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Bei Verdachtsberichterstattung während eines laufenden Strafverfahrens müssen Medien dem oder der Angeklagten Gelegenheit zur Stellungnahme geben und diese Reaktion auch in die Berichterstattung einbauen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, wie das Gericht mitteilte. 

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.