Verdacht auf Insiderhandel - OLG weist Beschwerde ab
Ein Ex-Mitarbeiter der Deutschen Börse soll Insiderhandel betrieben haben. Bei den Ermittlungen wurden 1,3 Millionen Euro aus seinem Vermögen eingezogen - seine Beschwerde dagegen blieb erfolglos.
Frankfurt/Main (dpa) - Es geht um mutmaßliche Insidergeschäfte in 154 Fällen: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat einen Gerichtsbeschluss gegen einen früheren Beschäftigten der Deutschen Börse bestätigt. Demnach war das zuvor angeordnete Einziehen von Taterträgen in Höhe von 1,3 Millionen Euro aus dem Vermögen des Angeklagten rechtens, wie das Gericht mitteilte.