Polizei-Affäre: Gericht weist Anträge auf Klageerzwingung ab
Stuttgart (dpa/lsw) - Im Zusammenhang mit den Vorwürfen sexueller Nötigung gegen den ranghöchsten Polizisten des Landes sind der Mann und eine Polizeibeamtin mit dem Versuch gescheitert, gegen die jeweils andere Person Anklage zu erzwingen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart teilte am Donnerstag mit, beide hätten die strengen formalen Anforderungen an die Begründung eines dafür notwendigen Antrags nicht erfüllt. Die Beschlüsse des vierten Strafsenats vom 25. April und vom Donnerstag seien nicht anfechtbar. Es ging bei den wechselseitigen Vorwürfen um ein über den Videokonferenzdienst Skype geführtes und von der Polizeibeamtin aufgezeichnetes Gespräch.