Justiz

OLG: Einreiseprobleme kein Grund zur Verfahrenseinstellung

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Einreiseprobleme von Angeklagten mit russischer Staatsangehörigkeit als Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine berechtigen nicht zur Einstellung eines Gerichtsverfahrens. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Das OLG hob damit einen Einstellungsbeschluss des Landgerichts Dortmund auf. (Az.: 7 Ws 85/23).

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