Justiz

Auslieferung nach Großbritannien nach Brexit möglich

Vor einem Jahr hat das Oberlandesgericht einen Straftäter nicht nach Großbritannien ausgeliefert. Grund: Bedenken zu den Haftbedingungen. Nun gibt es eine ganz andere Entscheidung.

Das Oberlandesgericht hält im aktuellen Fall eine Auslieferung für zulässig. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Das Oberlandesgericht hält im aktuellen Fall eine Auslieferung für zulässig.

Karlsruhe (dpa/lsw) - Straftäter können sich nicht darauf verlassen, dass sie nach dem Brexit nicht nach Großbritannien ausgeliefert werden. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe können Strafverfolgte überstellt werden.

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