Justiz

Neun Haftentlassungen nach Cannabis-Teillegalisierung

Mit der Teillegalisierung von Cannabis gibt es für manche Häftlinge in Hessen eine Amnestie. Einige sind schon freigekommen, bei anderen verkürzt sich die Haft.

Frankfurt (dpa/lhe) - Im Zuge des neuen Cannabis-Gesetzes sind in Hessen zum Stichtag des Inkrafttretens Anfang April nach Angaben der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft neun Menschen vorzeitig aus der Haft entlassen worden. «In mehreren weiteren Fällen kam es wegen anderweitiger, zur Vollstreckung notierter Strafen nicht zu einer Entlassung, sondern lediglich zu einer Verkürzung der Haftzeit», erläuterte Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk auf dpa-Anfrage.

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