Länderumfrage

210.000 Altfälle bei Cannabis-Legalisierung zu prüfen

Zum 1. April soll eine weitgehende Freigabe von Cannabis kommen. Doch es formiert sich Kritik. Nach Justizangaben müssten Zehntausende alte Strafverfahren überprüft werden.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis mit Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Teil des Gesetzes: eine Amnestieregelung für Altfälle. Foto: Christian Charisius/dpa
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis mit Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Teil des Gesetzes: eine Amnestieregelung für Altfälle.

Berlin (dpa) - Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung führt nach einem Medienbericht dazu, dass bundesweit mehr als 210.000 Strafakten überprüft werden müssen. Alleine im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wären 60.000 Fälle (Stand 15. März 2024) erneut anzuschauen, wie eine Anfrage der «Deutschen Richterzeitung» bei den Justizministerien der Länder - beziehungsweise in Sachsen-Anhalt der Generalstaatsanwaltschaft - ergab.

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